HU und AU
HU-/AU - Abnahme nach §29 und §47a der StVZO - in Zusammenarbeit mit anerkannten Überwachungsorganisationen.
Alle Jahre wieder ist es notwendig, Ihr KFZ auf Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Dies dient Ihrer Sicherheit und der Sicherheit des Straßenverkehrs.
Bei uns können Sie die Prüfungen vornehmen lassen und erhalten Ihre neuen Plaketten für HU und AU.
Wie können Sie erkennen, ob Ihr Fahrzeug zur Untersuchung muss?
Die Runde HU-Plakette ist am hinteren Nummernschild angebracht. In der Mitte finden Sie das Jahr der Fälligkeit der Untersuchung. Die Zahl im äußeren Kranz oben gibt Ihnen den Monat für die Untersuchung an.
Auch in Ihrem Fahrzeugschein findet sich ein Stempel mit dem fälligen Datum (nicht AU).
Wir bieten Ihnen an, Ihr Fahrzeug vorher auf HU-relevante Mängel zu überprüfen.
Somit können Sie sich bei eventuellen Mängeln die Kosten der Nachuntersuchung sparen.
Somit können Sie sich bei eventuellen Mängeln die Kosten der Nachuntersuchung sparen.
Rufen Sie uns doch einfach an oder schauen Sie persönlich vorbei.